Bodenrichtwerte zum 31.12.2008
Der Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit
§ 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum
31.12.2008
für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft ermittelt und in seiner Sitzung vom
01.07.2009
beschlossen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden. Sie werden für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt und auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen.
Die Bodenrichtwerte sind unverbindlich. Sie dienen in erster Linie dem erklärten bodenpolitischen Ziel, das Bodenmarktgeschehen offen zu legen. Über diese allgemeine Aufgabe hinaus, können die Bodenrichtwerte auch als Hilfsmittel bei der Bodenwertermittlung herangezogen werden.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.
Für voll erschlossenes baureifes Land (Wohnbauflächen) wurden für die einzelnen Stadtteile bzw. Gemeinden pro Quadratmeter Grundstücksfläche folgende Richtwerte ermittelt.
Sinsheim 230 € (210-260)
Adersbach 110 € (100-125)
Dühren 170 € (160-180)
Ehrstädt 100 € ( 75-120)
Eschelbach 150 € (120-170)
Hasselbach 100 € ( 75-120)
Hilsbach 140 € (120-175)
Hoffenheim 170 € (150-210)
Reihen 150 € (120-190)
Rohrbach 170 € (130-200)
Steinsfurt 170 € (130-200)
Waldangelloch 125 € ( 90-160)
Weiler 130 € (100-150)
Angelbachtal 215 € (180-245)
Zuzenhausen 200 € (150-220)
Für gewerbliche Bauflächen:
Sinsheim 80 € ( 65-95)
Dühren 70 € ( 65-95)
Reihen 60 €
Weiler 50 €
Für Landwirtschftsflächen:
Sinsheim und Stadtteile 2,00 € (1,50-2,50)
Angelbachtal 1,85 € (1,50-2,20)
Zuzenhausen 1,85 € (1,50-2,20)
Für Wiesen:
Sinsheim und Stadtteile,
Angelbachtal,
Zuzenhausen 1,00 € (0,80-1,20)
Für weitere Auskünfte steht der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Herr Dieter Merwarth, Verwalltungsgebäude Neulandstraße 6 in Sinsheim, Zimmer 205 (Durchwahl 404-307) während der üblichen Dienststunden zur Verfügung.
Sinsheim, 01.07.2009
gez. Klaus Ritter
Vorsitzender