Fischereischein

 

Ab 2005 werden die Fischereischeine auf Lebenszeit ausgestellt. Der Inhaber kann selbst entscheiden, für wie lange er die Fischereiabgabe entrichtet – ein Jahr, fünf Jahre oder 10 Jahre.

Die Ausstellungsgebühr beträgt wie bisher auch 20,45 € und 6,-- € Fischereiabgabe je Jahr.

            Beispiel:        1 Jahr              =          26,45 €

                               5 Jahre            =          50,45 €

                               10 Jahre          =          80,45 €

Die Ausstellung des 1-Jahres-Fischereischeines und des Jugendfischereischeines bleibt unverändert.

Die noch gültigen Scheine bleiben auch weiterhin gültig, werden aber nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr verlängert. Es muss ein Passbild vorgelegt werden und es wird dann ein Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.