Fälligkeiten bei der Gemeindekasse

 

 

1. Rate

2. Rate

3. Rate

4. Rate

Wasser- und Abwassergebühren

01.03.

01.06.

01.09.

01.12.

Grund- und Gewerbesteuer

15.02.

15.05.

15.08.

15.11.

Hundesteuer

15.02.

 

 

 

Gabholz

15.03.      

 

Bei erteilter Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug durch die Gemeindekasse zum Fälligkeitstag.
Barzahler werden gebeten zur Vermeidung von Mahngebühren bzw. Säumniszuschlägen die Einzahlungen fristgerecht auf ein Konto der Gemeindekasse bei den örtlichen Banken vorzunehmen.

Barzahler müssen also die Fälligkeiten selbst überwachen, oder Sie erteilen der Gemeindekasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen. Sie ersparen sich die Überwachung, und den Weg zur Bank, und die Gebühren werden pünktlich zum Fälligkeitstag bezahlt. Selbstverständlich kann jeder Einzug innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei der Bank widerrufen werden.


Für Rückfragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich bitte an
Frau Ottmann (Rathaus Zimmer 5, Tel. 06226-9225-17),
für Zahlungen und Einzugsermächtigungen an die Gemeindekasse –
Herr Ohlheiser (Zimmer 6 – Tel. 06226-9225-15).


Bankverbindung der Gemeindekasse Zuzenhausen:

Kto. 4411005,  Volksbank Neckartal (BLZ 67291700)

Kto. 21000211, Sparkasse Kraichgau (BLZ 663 500 36)

 

Formular: Einzugsermächtigung...