Gesplittete Abwassergebühren
 

Thorsten Schwing und Bürgermeister Dieter SteinbrennerInformationen zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr

Am 29.02.2012 fand in der Häuselgrundhalle eine Informationsveranstaltung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren statt. Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither informierte ausführlich über den Verfahrensablauf und stand für Fragen zur Verfügung. Ca. 150 Einwohner nutzten die Gelegenheit sich zu diesem Thema aktuell zu informieren.

Derzeit werden die Erhebungsbögen an die Grundstücks-Eigentümer verteilt. Diese sollten bis spätestens 2. April an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden. Die Gemeindeverwaltung bietet am Montag, 5. März und Mittwoch 7. März jeweils von 14 Uhr bis 18 Uhr Bürgersprechstunden an. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung unter Tel. 06226-9225-14 gebeten.

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Allgemeine Informationen

Abwassergebühren bisher
Die bisher einheitliche Abwassergebühr deckt sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers ab. Sie wird ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch bemessen (€/m³).

Die aktuelle Rechtssprechung
Nach der aktuellen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 sind alle Kommunen verpflichtet, anstelle der einheitlichen Abwassergebühr eine separate Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr zu erheben.


Abwassergebühren ab 2011
Die bisherige Einheitsgebühr wird entsprechend der aktuellen Rechtsprechung rückwirkend zum 01.01.2011 in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.  

Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist – wie bisher bei der Einheitsgebühr – die bezogene Frischwassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen, von welchen Niederschlagwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.



Ziel dieser Neuregelung ist eine gerechtere Verteilung der Abwasserbeseitigungskosten. Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bisherige einheitliche Gebühr entsprechend der Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen verursachergerechter aufgeteilt.

Voraussichtliche Gebührenhöhe
Die Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung werden durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht steigen.
Die neu einzuführende Niederschlagswassergebühr ist keine zusätzliche Gebühr.
Vielmehr wird die Schmutzwassergebühr niedriger als die heute (einheitliche) Abwassergebühr sein. Die exakte Höhe der Schmutzwassergebühr wird dabei allerdings erst im Jahre 2012 feststehen.

Über die konkrete Höhe der Niederschlagswassergebühr (pro m² versiegelter Fläche) kann zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden. Dies ist erst möglich, nachdem die gesamte versiegelte Fläche ermittelt und ins Verhältnis zu den insgesamt für die Niederschlagswasserbeseitigung entstehenden Kosten gesetzt wurde.

 

Ermittlung der versiegelten Flächen

Häufig gestellte Fragen

Merkblatt mit Erläuterung zum Ausfüllen des Erhebungsbogens

Infobroschüre Regenwasserbewirtschaftung

Weitere Informationen zur Versickerung von Niederschlagswasser finden Sie auf dem
Hinweisblatt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis

Kontakt: Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Zuzenhausen:
Dieter Neuberger, Tel. 06226-9225-14
Jutta Ottmann,     Tel. 06226-9225-17.