Bäume und Sträucher zurückschneiden
Sträucher und Bäume gefährden dann den Verkehr und die Fußgänger, wenn sie mit
ihren Blättern und Ästen in den Verkehrsraum ragen oder gar Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen verdecken. Nach § 31 des Straßengesetzes von
Baden-Württemberg dürfen Bepflanzungen nur angelegt werden, wenn sie die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Stellt sich eine
Beeinträchtigung heraus, dann hat der Pflichtige für deren sofortigen
Beseitigung zu sorgen.
Mit der Heckenschere ist dabei viel zu erreichen, ohne dass man gleich die
gesamte Bepflanzung entfernt. Nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer
werden das Entfernen sichtversperrender Äste dankbar registrieren, sondern auch
die Fußgänger werden froh sein, wenn sie nicht mehr an dornigen Hecken und Ästen
vorbeischlüpfen müssen.
Alle Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, unverzüglich ihre Hecken
soweit zurück zu schneiden, dass in keiner Weise Äste und Zweige in den
Gehweg oder Verkehrsraum hineinragen, also maximal an der Grundstücksgrenze
abschließen. Es muss leider festgestellt werden, dass diese Vorschrift
häufig missachtet wird. Wir hoffen, dass dieser Hinweis genügt, ansonsten müssen
polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden.