Bäume und Sträucher zurückschneiden

 

Sträucher und Bäume gefährden dann den Verkehr und die Fußgänger, wenn sie mit ihren Blättern und Ästen in den Verkehrsraum ragen oder gar Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen verdecken. Nach § 31 des Straßengesetzes von Baden-Württemberg dürfen Bepflanzungen nur angelegt werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Stellt sich eine Beeinträchtigung heraus, dann hat der Pflichtige für deren sofortigen Beseitigung zu sorgen.

Mit der Heckenschere ist dabei viel zu erreichen, ohne dass man gleich die gesamte Bepflanzung entfernt. Nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer werden das Entfernen sichtversperrender Äste dankbar registrieren, sondern auch die Fußgänger werden froh sein, wenn sie nicht mehr an dornigen Hecken und Ästen vorbeischlüpfen müssen.

Alle Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, unverzüglich ihre Hecken soweit zurück zu schneiden, dass in keiner Weise Äste und Zweige in den Gehweg oder Verkehrsraum hineinragen, also maximal an der Grundstücksgrenze abschließen. Es muss leider festgestellt werden, dass diese Vorschrift häufig missachtet wird. Wir hoffen, dass dieser Hinweis genügt, ansonsten müssen polizeiliche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden.