Anmeldung zur Hundesteuer
 

Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund besteht Steuerpflicht. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Es besteht die Pflicht jedes Einwohners, einen in seinem Besitz befindlichen, drei Monate alten oder älteren Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung  anzumelden. Der Steuersatz für den ersten Hund beträgt seit 01.01.2011 72 Euro jährlich.
 

Auch bei der Aufgabe einer Hundehaltung ist dies der Gemeindekasse innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen (Nachweise, wie z.B. Tierarztbescheinigungen sind vorzulegen bzw. die Anschrift des neuen Hundehalters ist mitzuteilen).

 

Hundesteuermarken
 

Zur besseren Überwachung im Gemeindegebiet gehaltener Hunde wurden Hundesteuermarken eingeführt. Jeder Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.

 

Die Steuermarken werden unbefristet ausgegeben. Für Ersatzmarken (bei Verlust oder Beschädigung) wird eine Verwaltungsgebühr von 5 EUR erhoben.

 

Für Rückfragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich bitte an Frau Ottmann (Rathaus Zimmer 5, Tel. 06226-9225-17), für Zahlungen und Einzugsermächtigungen an die Gemeindekasse – Herr Ohlheiser (Zimmer 6 – Tel. 06226-9225-15).


Klicken Sie bitte hier, um das entsprechende Formular zu laden!