Anmeldung
zur Hundesteuer
Für jeden
im Gemeindegebiet gehaltenen Hund besteht Steuerpflicht. Steuerschuldner
ist der Halter eines Hundes. Es besteht
die Pflicht jedes Einwohners, einen in seinem Besitz befindlichen, drei
Monate alten oder älteren Hund innerhalb von zwei Wochen bei der
Gemeindeverwaltung anzumelden.
Der Steuersatz für den ersten Hund beträgt seit 01.01.2011
72 Euro jährlich.
Auch
bei der Aufgabe einer Hundehaltung ist dies der Gemeindekasse innerhalb
von zwei Wochen anzuzeigen (Nachweise, wie z.B. Tierarztbescheinigungen
sind vorzulegen bzw. die Anschrift des neuen Hundehalters ist
mitzuteilen).
Hundesteuermarken
Zur besseren Überwachung im Gemeindegebiet gehaltener Hunde wurden Hundesteuermarken eingeführt. Jeder Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.
Die Steuermarken werden unbefristet ausgegeben. Für Ersatzmarken (bei Verlust oder Beschädigung) wird eine Verwaltungsgebühr von 5 EUR erhoben.
Für Rückfragen zur Steuerveranlagung wenden
Sie sich bitte an Frau Ottmann (Rathaus Zimmer 5, Tel. 06226-9225-17), für
Zahlungen und Einzugsermächtigungen an die Gemeindekasse – Herr Ohlheiser
(Zimmer 6 – Tel. 06226-9225-15).
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Sie bitte hier, um das entsprechende Formular zu laden!