Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass berechtigt zum kostenlosen Besuch von landeseigenen Einrichtungen, wie z.B. der Wilhelma in Stuttgart, dem Schloss in Heidelberg und vieles mehr. Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind sowie andere Familienkonstellationen welche im Rathaus erfragt werden können. Ebenso kann ein alleinerziehender Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind den Familienpass erhalten.
Hinsichtlich des Einkommens bestehen keinerlei Beschränkungen.
Für die Inhaber des Landesfamilienpasses liegen auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 7 die Gutscheinkarten bereit. Sie können dort unter Vorlage des Landesfamilienpasses zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.