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Rathaus Zuzenhausen
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Öffentliche Bekanntmachung zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans

Zuzenhausen, den 27. 02. 2015

Die Gemeinde Zuzenhausen ist nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgrund der Verkehrszahlen im bebauten Bereich der Bundesstraße 45 verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Am 23.02.2015 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist, den Umgebungslärm im bebauen Bereich der B45 für die Anwohner dort zu mindern, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.

 
Räumlicher Bereich
Der räumliche Umfang der Untersuchung bzw. Lärmkartierung umfasst den bebauten Bereich der Ortsdurchfahrt der B45.
 
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird entsprechend den Regelungen des § 47 d Absatz 3 BImSchG vom 02.03.2015 bis einschließlich 30.03.2015 im Rathaus Zuzenhausen, Hauptstraße 25, 74939 Zuzenhausen, Zimmer 9 zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die vorgeschlagenen Maßnahmen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.