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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Zehn Morgen“

Zuzenhausen, den 04. 01. 2018

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Zuzenhausen hat am 29.11.2017 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zehn Morgen“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung der örtlichen Nachfrage. Die Bauflächenentwicklung erfolgt in Fortsetzung der bestehenden Siedlungsstruktur der Gemeinde.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 7998, 7999, 8000, 8001, 8002 sowie 8003 und ist dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zehn Morgen“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften kann mit Begründung und Textteil in der Zeit vom 11.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018 im Rathaus Zuzenhausen, Hauptstraße 25, Zimmer 9 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. In diesem Zeitraum besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Weiterhin ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes hier auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

gez. Steinbrenner

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Luftbild "Zehn Morgen"