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Öffentliche Auslegung Bebauungsplanentwurf "Zehn Morgen"

Zuzenhausen, den 03. 08. 2018

Aufstellung des Bebauungsplans „Zehn Morgen“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Am 25.07.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Zuzenhausen in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Zehn Morgen“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit seinen örtlichen Bauvorschriften vom 25.07.2018. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 7998, 7999, 8000, 8001, 8002 sowie 8003. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,33 ha.Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgend abgebildeten Lageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wird mit Textteil und Begründung in der Zeit vom

06.08. bis zum 07.09.2018

im Rathaus der Gemeinde Zuzenhausen, Hauptstraße 25, Zimmer 9, während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. . Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie Gutachten zu Artenschutz und Baugrund.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Zuzenhausen, Hauptstraße 25, 74939 Zuzenhausen, Zimmer 9 oder per E-Mail unter gemeinde@zuzenhausen.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Zuzenhausen, den 27.07.2018

gez. Dieter Steinbrenner, Bürgermeister