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Öffentliche Zustellung

 

Öffentliche Zustellung

 

 

 

Gemäß § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVwZG) vom 03. Juli 2007, zuletzt geändert am 08.08.2009, wird folgendes Schriftstück öffentlich zugestellt: 

 

 

Zustellende Behörde:                  Gemeinde Zuzenhausen

 

 

Betreff:                                      Schreiben vom 22.05.2025

                                                 Aktenzeichen: 5.8888.000218.7

 

 

Empfänger:                                Herrn Mario Robert Lakatos 

                                                 

 

 

Das Schriftstück kann durch den Empfänger oder seinen Bevollmächtigten bei der Gemeinde Zuzenhausen, Hauptstraße 25, 74939 Zuzenhausen, Bürgerbüro (Zi. 1 oder 2), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen oder abgeholt werden. 

 

Die öffentliche Zustellung erfolgt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. 

 

 

Rainer Ohlheiser

Ordnungsamt