Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
Gemäß § 11 des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVwZG) vom 03. Juli 2007, zuletzt geändert am 08.08.2009, wird folgendes Schriftstück öffentlich zugestellt:
Zustellende Behörde: Gemeinde Zuzenhausen
Betreff: Schreiben vom 22.05.2025
Aktenzeichen: 5.8888.000218.7
Empfänger: Herrn Mario Robert Lakatos
Das Schriftstück kann durch den Empfänger oder seinen Bevollmächtigten bei der Gemeinde Zuzenhausen, Hauptstraße 25, 74939 Zuzenhausen, Bürgerbüro (Zi. 1 oder 2), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen oder abgeholt werden.
Die öffentliche Zustellung erfolgt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
Rainer Ohlheiser
Ordnungsamt