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Kindereinträge im Reisepass ungültig

Zuzenhausen, den 26. 06. 2012

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind aufgrund europäischer Vorgaben ab dem 26. Juni 2012 ungültig. Das Kind ist damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt, wie das Bundesministerium des Innern bekannt gegeben hat. Für die Pfingstferien hat die bis dato weitgehend unbekannte Änderung noch keine Bedeutung, für die Urlaubsreise in den Sommerferien sehr wohl:  Damit müssen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesministerium empfiehlt den von den Änderungen betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig – also möglichst einige Wochen zuvor – neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel, Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den sogenannten „Schengen-Raum“. Denn auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, besteht dennoch die Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.