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Grundsteuer-Festsetzung

Zuzenhausen, den 10. 01. 2019

Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die obigen Steuerschuldner (Bankabbucher) treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Zahlungsaufforderung/ Zahlungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass für Zahlungspflichtige, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten vom Bankkonto abgebucht wird. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig bzw. abgebucht. Kleinbeträge unter 15 EUR werden am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig bzw. abgebucht. Grundsteuerbeträge von 15 EUR bis 30 EUR werden am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbeitrages fällig bzw. abgebucht. Für Steuerschuldner, die Jahreszahlung beantragt haben, wird der Jahresbetrag am 1. Juli fällig.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Zuzenhausen einzulegen.

Hagen Zuber, Bürgermeister