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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zuzenhausen

Zuzenhausen, den 15. 03. 2019

Gemeinde Zuzenhausen

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zuzenhausen

 

Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft Zuzenhausen hat in seiner Sitzung vom 27.02.2019 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemein­schaftlichen Jagdbezirks Zuzenhausen einzuberufen.

 

Die Versammlung findet am

Mittwoch, den 27. März 2019 um 18.00 Uhr im                            

kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung des neuen Jagd- und Wildtier­managementgesetzes (JWMG), das am 1.4.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich.

 

Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zuzenhausen werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  5. Allgemeine und rechtliche Erläuterungen
  6. Beschluss über die weitere Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
  7. Beratung und Beschlussfassung über die geänderte Satzung der Jagdgenossenschaft
  8. Zustimmung zum Abschluss von Pachtverträgen mit neuen Pächtern
  9. Sonstiges

 

Der kleine Sitzungssaal ist ab 17.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

 

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Zuzenhausen. Zwischenzeitlich eingetre­tene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berück­sichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

 

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

 

Der Entwurf der zu ändernden Satzung der Jagdgenossenschaft Zuzenhausen liegt in der Zeit vom 18.03.2019 bis 27.03.2019 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Zuzenhausen, Zimmer 7, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.

 

 

Zuzenhausen, den 15.03.2019

 

 

Für den Gemeinderat:

 

 

Hagen Zuber, Bürgermeister