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Aufhebung der Sperrung Bundesstraße 45

Zuzenhausen

Die Sperrung der B 45 wird am Mittwochnachmittag, den 23.09.2020 aufgehoben.

Vorraussichtlich ist bis zum Feierabendverkehr die Straße wieder für den Fahrzeugverkehr offen.


Zwischen Zuzenhausen und Meckesheim ist die Fahrbahndecke der B 45 gemäß Anordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu erneuern. Vorgesehen sind drei Bauphasen. Bei der Bauphase 1 (von Firma Schatz bis Einmündung Gewerbegebiet) ist aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite eine Vollsperrung erforderlich. Bei der Bauphase 2 wird die B 45 halbseitig in Fahrtrichtung Meckesheim und bei der Bauphase 3 halbseitig in Fahrtrichtung Zuzenhausen gesperrt.
Die Vollsperrung (Bauphase 1) läuft in der Zeit von Montag, 31.08. bis Mittwoch, 09.09.2020. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet ist möglich.
Im Anschluss daran wird es eine halbseitige Sperrung von der Einmündung Gewerbegebiet bis vor die Einmündung L 549 (Fahrtrichtung Meckesheim) vom 09.09. - 15.09. geben. Es schließt sich eine halbseitige Sperrung von der Einmündung Gewerbegebiet bis vor die Einmündung L 549 (Fahrtrichtung Zuzenhausen) zwischen dem 16.09. und 23.09.2020 an.
Bei der Vollsperrung und den beiden Teilsperrungen ist die Strecke von Sinsheim kommend in Richtung Neckargemünd nicht befahrbar und wird über Waibstadt und Eschelbronn umgeleitet.
Die Strecke von Neckargemünd in Richtung Sinsheim ist über die Dauer der Vollsperrung nicht befahrbar und wird über Meckesheim - Horrenberg - Balzfeld umgeleitet. Während der beiden Teilsperrungen ist dieser Streckenteil dann befahrbar.
Die Zufahrt zum Gewerbegebiet ist über die gesamte Maßnahme aus Richtung Meckesheim gewährleistet.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Eschelbronn für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fahrradfahrer und Fußgänger frei ist. Die Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Meckesheim ist im Zeitraum der gesamten Baumaßnahme nur für Fahrradfahrer und Fußgänger frei und für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr - ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge - gesperrt.
Um Beachtung der entsprechenden Regelungen wird dringend gebeten.
Zur Einhaltung des Durchfahrtsverbotes auf den Gemeindeverbindungswegen werden Kontrollen durch die Überwachungsorgane erfolgen.
Verantwortlicher Träger dieser Maßnahme ist das Regierungspräsidium Karlsruhe

 

Bild zur Meldung: B 45