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Landtagswahl 14.03.2021

Zuzenhausen

Landtagswahl 2021

 

Am Sonntag wählen gehen!

 



Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

 

am kommenden Sonntag, den 14. März 2021, findet die 17. Wahl zum Landtag in Baden-Württemberg statt.

 

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger möchte ich hiermit herzlich zur Teilnahme an der Wahl einladen. Dies gilt ganz besonders für die ErstwählerInnen.

„Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie! Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer das Land Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren repräsentiert und regiert. Nutzen Sie daher Ihre Chance, über die zukünftige Entwicklung des Landes Baden-Württemberg mitzubestimmen! Unsere Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Wahlraum in die Häuselgrundhalle verlegt. Nur hier können die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Das Wahllokal ist von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Am Anschluss daran wird das Wahlergebnis ermittelt.

 

Falls Sie am Wahltag verhindert sind Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Die Unterlagen können bis Freitag, den 12. März 2021, 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 7 (bitte an der Rathaustür klingeln), im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag, bis 15.00 Uhr (Wahllokal/Häuselgrundhalle) beantragt werden.

 

Liebe Wählerinnen und Wähler, ich wünsche Ihnen allen einen guten Wahlsonntag und hoffe auf Ihre rege Beteiligung!

 

Herzliche Grüße

 

Ihr

Hagen Zuber

Bürgermeister

 

 

Hinweise zur Landtagwahl

 

Bedingt durch die aktuelle Corona-Lage hat die Gemeindeverwaltung alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen, damit ein reibungsloser Wahlablauf am Sonntag stattfinden kann. Grundlage hierfür bildet die aktuelle Coronaverodnung vom 07.03.2021.

Dabei sind wir auch auf die Unterstützung der Wählerinnen und Wähler angewiesen.

 

Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise:

  • Im und vor dem Wahllokal ist eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind ebenfalls davon befreit.
  • Benutzen Sie den Desinfektionsspender am Eingangsbereich
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.
  • Ansammlungen sind zu vermeiden.
  • Bitte beachten Sie die im Wahllokal zulässige Personenzahl. Hierdurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und zu Wartezeiten im Freien kommen.
  • Bringen Sie bitte einen eigenen Stift mit, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.
  • Um die nötigen Abstände einhalten zu können, liegt im Wahllokal eine Einbahnstraßenregelung mit teilweise geänderten Ein- und Ausgängen vor. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung vor Ort.
  • Personen, die sich während der Stimmenauszählung im Wahllokal aufhalten, müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben und eine FFP2 oder medizinische Maske tragen. Für Personen, für die eine Ausnahme vom Maskentragen besteht, gilt im Urnenwahllokal eine maximale Aufenthaltsdauer von 15 Minuten jeweils für die Zeiträume von 8.00-13.00 Uhr, von 13-18.00 Uhr und ab 18.00 Uhr (im Briefwahlraum maximal 15 Minuten) sowie ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen.

 

  • Der Zutritt zum Wahllokal ist Personen untersagt, die
  • in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, wie Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmack- und Geruchsinns, aufweisen,
  • keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme hierfür vorliegt,
  • ganz oder teilweise nicht zur Abgabe Ihrer Kontaktdaten bereit sind, wenn sie sich während der Stimmenauszählung im Wahllokal aufhalten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Unterstützung!

 

 

Weitere Informationen zur Landtagswahl...

 

Bild zur Meldung: Landtagswahl 14.03.2021