Halteverbot während der Erntezeit
20. 06. 2022
Aufgrund der Erntezeit wird es wie in den vergangenen Jahren wieder ein Halteverbot geben.
Dieses wird wie folgt angebracht:
Eschelbronner Straße bis Kreuzung Allmendweg (links = Westseite)
Allmendweg bis Einmündung zur B 45 (links)
Leiergasse (rechts)
Hauptstraße ab Kreuzung Rathaus bis zur B 45 (rechts)
Die Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
gilt für den Zeitraum vom 27.06.2022 bis 08.08.2022.
Um entsprechende Beachtung wird dringend gebeten.
Bild zur Meldung: Halteverbot während der Erntezeit
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