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Parkraumkonzept

Parkraumkonzept

15.04.2025

Nachdem sich in der letzten Zeit die Anrufe wegen des Parkraumkonzeptes, welches der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2025 beschlossen hat, im Rathaus häuften, möchte die Gemeindeverwaltung die Sachlage nochmals kurz erläutern. 

 

Per Definition ist ein Konzept eine Grundlage, aus der Ideen entstehen und umgesetzt werden. So ist es auch im Fall des Parkraumkonzeptes der Gemeinde Zuzenhausen. Ziel des Parkraumkonzeptes ist die „Ordnung“ des ruhenden Verkehrs sowie die Verbesserung der derzeitigen Parksituation auf dem Gemeindegebiet. Die Gemeinde appelliert hierbei weiterhin, die eigenen Stellplätze auf privatem Grund zu nutzen oder -bei Bedarf- entsprechende Plätze zu schaffen. Ferner stehen an verschiedenen Bereichen auf unserem Gemeindegebiet viele kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. 

 

Im Parkraumkonzept (Analyse und Maßnahmenplan), welches auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.zuzenhausen.de/seite/765736/parkraumkonzept.html weiterhin abrufbar ist, wurden vom beauftragten Ingenieurbüro IFK (Mosbach) unter anderem auch Straßenbereiche ausgewiesen, auf denen man auf der Grundlage der aktuellen Gesetzes- bzw. Rechtslage nicht parken darf, weil die vorhandene Fahrbahnbreite dafür nicht ausreicht. Es wurde an dieser Stelle auch schon mehrfach erwähnt, dass beispielsweise nach der geltenden Rechtsprechung eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter bestehen muss, sofern man sein Fahrzeug auf einer Straße abstellt. Ebenso ist gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowohl das Halten als auch das Parken in einer scharfen Kurve (in der aktuellen Rechtsprechung zeichnet sich diese durch eine Krümmung von etwa 90 Grad aus) untersagt. Auch das Parken vor und nach einer scharfen Kurve ist gemäß Verkehrsrecht untersagt. Daher gilt es, einen Abstand von 5 Metern zur eigentlichen Krümmung einzuhalten. Die Distanz wird dabei von der Innenseite der Kurve gemessen.

 

Die Gemeinde Zuzenhausen hat -nach der Verabschiedung des Parkraumkonzepts- bisher keine „Parkverbotszonen“ errichtet (mit Ausnahme in vorübergehenden Baustellensituationen). Auch hat die Gemeinde bisher noch nicht den zuständigen Gemeindevollzugsdienst der Stadt Sinsheim gebeten, den ruhenden Verkehr in Zuzenhausen zu überwachen (Anmerkung hierzu: in nahezu jeder unserer Nachbargemeinden wird der ruhende Verkehr kontrolliert). 

 

Sofern jeder Verkehrsteilnehmer auf den anderen ein wenig Rücksicht nimmt und dabei an die Feuerwehr-, Müllentsorgungs-, Räum-, sowie landwirtschaftlichen Fahrzeuge denkt, sollte man eine solche Überwachung eigentlich auch nicht benötigen.

 


 

In seiner Sitzung am 19. Februar 2025 hat der Gemeinderat ein Parkraumkonzept beschlossen.

Ziel des Parkraumkonzeptes ist die „Ordnung“ des ruhenden Verkehrs. Dazu sollen im Bereich der relevanten Straßen (Eschelbronner Straße, Rechgasse, Hubweg) Parkflächen „positiv gekennzeichnet“ werden. Ferner sollen auf einer Gemeindefläche im Bereich Allmendweg weitere Parkplätze angelegt und ausgewiesen werden. Durch Beschilderung soll darauf hingewiesen werden, dass das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen zulässig ist. 

In einem zweiten Schritt könnte auch in der Horrenberger Straße eine Kennzeichnung der Parkflächen erfolgen (Maßnahme Nr. 3). Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt, soll dies zunächst zurückgestellt werden. 

Ferner werden im Planwerk Straßenbereiche ausgewiesen, in denen aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nach den gesetzlichen Vorgaben schon jetzt nicht geparkt werden darf. Eine weitergehende Beschilderung ist in diesen Bereichen aktuell nicht vorgesehen. 

Der Gemeinderat stimmte dem Konzept und der Umsetzung im Bereich Eschelbronner Straße, Rechgasse, Hubweg (Maßnahmen Nr. 1 und 2) entsprechend dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu. Ferner soll der Parkplatz auf dem Gemeindegrundstück im Allmendweg (Maßnahme Nr. 5) gebaut werden. Im Einmündungsbereich Eschelbronner Straße/Rechgasse in die Hauptstraße soll das Parkverbot im Kreuzungsbereich durch Poller visualisiert werden (Maßnahme Nr. 4). Da die Eschelbronner Straße aktuell als Umleitungsstrecke genutzt wird, sollen die Maßnahmen erst nach Abschluss der Hauptstraßensanierung ausgeführt werden. 

 

Analyse- und Maßnahmenplan sind nachfolgend abrufbar. Der Konzeptbericht kann auf Wunsch im Haupt- und Bauamt eingesehen werden. 

 

Parkraumkonzept - Analyseplan

Parkraumkonzept - Maßnahmenplan