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Ankündigung von Kartierungsarbeiten im Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“ des Über-tragungsnetzbetreibers TransnetBW

Zuzenhausen

Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiber das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu dient auch das Projekt „P677: Netzverstärkung zwischen Rheinau und Hüffenhardt“. Hierbei wird die bestehende Freileitung um einen weiteren 380kV-Stromkreis zubeseilt. Darüber hinaus sind Netzverstärkungsmaßnahmen in den betroffenen Schaltanlagen erforderlich. TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Kartierungsarbeiten geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

 

Ab voraussichtlich KW 36/2026 wird das von TransnetBW beauftragte Unternehmen, Baader Konzept GmbH, weitere Kartierungsarbeiten zur Bestandsaufnahme ökologischer, biologischer, geographischer oder geologischer Sachverhalte durchführen. Die Kartierungsarbeiten werden voraussichtlich bis KW 13/2027 abgeschlossen sein. Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet. 

 

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe

erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen. Für Amphibien wird das Ausbringen von künstlichen Verstecken im Februar 2027 erforderlich. Die betroffenen Flurstücke werden im Vorfeld gesondert per amtlichen Mitteilung informiert. Die im letzten Kartierzeitraum bereits ausgebrachten Kartierhilfen werden teilweise weiterhin verbleiben. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis hin zu mehreren Stunden pro Tag. 

 

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

 

Informationen rund um das Projekt finden Sie auch online auf der Projektwebseite unter: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/netzverstaerkung-neckar-odenwald/projektportraet

 

Kontakt zum Projekt von TransnetBW: 


TransnetBW GmbH

Herr Markus Wagner

Gebäude Look21 
Heilbronner Straße 51-55 
70191 Stuttgart 

0800/3804701

 

 

GemeindeGemarkungFlurstücksnummer

Zuzenhausen

 

Zuzenhausen

 

25; 125; 125/1; 125/2; 138; 138/2; 2155; 2155/1; 7098; 7113; 7114; 7115; 7116; 7117; 7118; 7119; 7120; 7121; 7122; 7123; 7124; 7125; 7126; 7129; 7130; 7131; 7132; 7133; 7134; 7297; 7299; 7300; 7301; 7303; 7304; 7306; 7312; 7313; 7314; 7400/1; 7447; 7468; 7470; 7471; 7472; 7473; 7474; 7474/1; 7475; 7476; 7476/1; 7477; 7478; 7479; 7480; 7481; 7482; 7483; 7484; 7485; 7486; 7487; 7489; 7490; 7493; 7494; 7495; 7496; 7497/1; 7498; 7499; 7500; 7501; 7502; 7503; 7504; 7505; 7511; 7512; 7512/1; 7514; 7515; 7517; 7518; 7523; 7523/1; 7524; 7525; 7527; 7528; 7529; 7530; 7531; 7532; 7533; 7535; 7536; 7537; 7538; 7538/1; 7539; 7545; 7546; 7562; 7563/1; 7566; 7567; 7576; 7577; 7626; 7627; 7628; 7629; 7630; 7631; 7633; 7634; 7635; 7636; 7637; 7638; 7640; 7641; 7642; 7643; 7644; 7645; 7647; 7648; 7690; 8826; 9004; 9491; 9492; 9493; 9494; 9501; 9502; 9503; 9512; 9514; 9515; 9516; 9517; 9518; 9519; 9520; 9521; 9530; 9531; 9532; 9539; 9540; 9559; 9574; 9578; 9579; 9580; 9583; 9584; 9585; 9587; 9588; 9589; 9590; 9591; 9602; 9603; 9614; 9620; 9621; 9622; 9626; 9628; 9629; 9630; 9632; 9633; 9634; 9635; 9641; 9653; 9654; 9663