Gemeinde Zuzenhausen
Hauptstraße 25
74939 Zuzenhausen
(06226) 9225-0
E-Mail:
Homepage: www.zuzenhausen.de
Öffnungszeiten:
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
post@rhein-neckar-kreis.de
Aktuelle Meldungen
Informationen zum Corona-Virus
Hier finden Sie stets aktuelle Informationen verschiedener Behörden, der Gemeinde, des Landkreises, des Landes und des Bundes sowie weiterer Institutionen zum Coronavirus COVID 19
Aktuelle Informationen zur Corona-Thematik finden Sie auf der
Seite des Landes Baden-Württemberg...
sowie auf der Seite des Landkreises Rhein-Neckar-Kreis...
Stand 14.01.2021, 11:15 Uhr
Update Schulen und Kitas bleiben geschlossen bis 31.01.2021
Soeben haben Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann bekannt gegeben, dass Schulen und Kitas bis 31.01.2021 weiterhin geschlossen bleiben. Das Infektionsgeschehen lässt eine vorzeitige Öffnung nicht zu. Es gilt also weiterhin, dass nur Notbetreuung vorgehalten wird.
Das Antragsformular für Notbetreuung seit 11.01.2021 nebst Arbeitgeberbescheinigung(en) als zwingend notwendige Anlage(n) finden Sie ganz unten auf dieser Seite im Download-Bereich.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an oder werfen es in den Rathaus-Briefkasten ein. Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge nebst Arbeitgeberbescheinigungen. Die Entscheidung ergeht zeitnah.
Stand 05.01.2021, 19:30 Uhr
Update Kommunale Kinderbetreuung während der Verlängerung des Lockdowns
vom 11.01. bis 31.01.2021
Notbetreuung in Kinderreich und Kernzeit
Bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel wurde eine Verlängerung des Lockdowns bis 31.01.2021 mit weiter gehenden Beschränkungen beschlossen. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens bleiben Schulen und Kitas bis 31.01.2021 weiterhin geschlossen. Es wird darum weiterhin nur Notbetreuung möglich sein. Wir bitten für die Planung der Notbetreuung in der Zeit vom kommenden Montag, 11.01. bis 31.01.2021 um rechtzeitige Antragstellung. Anspruch auf Notbetreuung haben, wie seit dem 16.12.2020, diejenigen Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze wie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Das aktualisierte Antragsformular für Notbetreuung ab 11.01.2021 nebst Arbeitgeberbescheinigung(en) als zwingend notwendige Anlage(n) finden Sie ganz unten auf dieser Seite im Download-Bereich.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular schnellstmöglich per E-Mail an oder werfen es in den Rathaus-Briefkasten ein. Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge nebst Arbeitgeberbescheinigungen. Die Entscheidung ergeht zeitnah.
Stand 23.01.2021
Mit Beschluss vom 23.01.2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung // CoronaVO) erneut geändert. Die Änderungen, die nunmehr mit der Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung eingeführt werden, treten überwiegend am Montag – 25.01.2021 – in Kraft.
Folgende Änderungen möchten wir hervorheben:
· § 1a CoronaVO: Weitergeltung der Regelungen der §§ 1b bis 1i bis zum 15.02.2021
· § 1e CoronaVO: Beschränkung des Alkoholverbots auf festgelegte Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten
· § 1h Abs. 1 und 2 CoronaVO: Zutritt zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren auch mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
· § 1i CoronaVO: Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes des Standards FFP2, KN95, N 95 oder vergleichbar in folgenden Einrichtungen:
· Öffentlicher Personennahverkehr
· Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
· Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte und Märkte im Sinne von §§ 66-68 GewO (einschließlich Warte-/Zugangsbereiche und Parkflächen)
· Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
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20.01.2021
Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie wie folgt:
- Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.01.2021
Anbei erhalten Sie den heutigen Beschluss der MPK; nachfolgende Regelungsinhalte wurden u. a. vereinbart:
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- Die bisherigen Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14.2.2021 verlängert.
- Private Zusammenkünfte (Nr. 2): Diese sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Maskenpflicht (Nr. 3): Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
- Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (Nr. 5): Der Beschluss vom 13.12. wird ebenfalls bis zum 15. Februar verlängert. Demnach werden Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
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- Der Herr Ministerpräsident hat in seiner Presseansprache angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab 01.02.2021 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. Nächste Woche soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.
- Gottesdienste (Nr. 7): Religiöse Veranstaltungen in in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt,
- es gilt Maskenpflicht auch am Platz,
- der Gemeindegesang ist untersagt,
- Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.
- Arbeiten im Homeoffice (Nr. 8): Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.
Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzender Hinweis: Am Donnerstag findet auch im Land ein sog. Homeoffice-Gipfel statt. Der Gemeindetag wird in diesem Rahmen verdeutlichen, dass die kommunalen Arbeitgeber sehr verantwortlich mit der aktuellen Situation umgehen. Zugleich muss aber auch die besondere kommunale Aufgabenstellung als funktionsrelevant für das gesellschaftliche Leben und die diesbezüglichen Notwendigkeiten für persönliche Kontakte (z.B. Sterbefälle, u.ä.) sowie der regelmäßig vorkommenden Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten berücksichtigt werden, wodurch der Ermöglichung von Homeoffice gewisse Grenzen gesetzt sind.
- Impfstoff (Nr. 10): Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.
- Unterstützung Gesundheitsämter (Nr. 12): Die Länder werden – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei
der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
- Überbrückungshilfen (Nr. 14): Die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.
18.01.2021
Änderung der Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 16.01.2021 hat die Landesregierung ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert. Die Vierte Änderungsverordnung tritt bereits heute in Kraft. Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
- § 1f Abs. 1: Verlängerung der Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis 31. Januar 2021
- § 1f Abs. 4: Zulässigkeit der Notbetreuung aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
- § 1h Abs. 2: Erweiterung der Zutrittsvoraussetzungen in vulnerablen Einrichtungen:
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- Zutritt externer Personen nur mit negativem Antigentest und FFP2-Masken
- Durchführung der Testung ist durch die Einrichtung anzubieten
- Ausnahme von der Testung, wenn eine solche aus unaufschiebbaren Gründen nicht durchzuführen ist (zum Beispiel für Rettungsdienst, Feuerwehr etc.)
- § 1h Abs. 3: Mitarbeitende in vulnerablen Einrichtungen sind drei Mal pro Woche zu testen, Personal von ambulanten Pflegediensten ist zwei Mal pro Woche zu testen
- Ministerium für Soziales und Integration (SM): Notverkündung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Das SM hat am 17.01.2021 die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne notverkündet.
13.01.2021
Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Zuzenhausen, gültig bis 31.01.2021, finden Sie unten im Downloadbereich.
07.01.2021
Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie wie folgt:
* Umsetzung der Impfstrategie in Baden-Württemberg
Die Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 war gestern ebenfalls Gegenstand der Beratungen in der Ministerpräsidentenkonferenz. Zur Umsetzung der Impfstrategie in Baden-Württemberg möchten wir Ihnen einen Überblick geben:
* Um innerhalb möglichst kurzer Zeiträume eine Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen werden die Impfungen in verschiedenen Phasen stattfinden:
Phase 1a: Gezielte, zentralisierte Verimpfung, weil noch wenig Impfstoff verfügbar ist. Es finden sehr gezielte, stark priorisierte Verimpfungen statt.
Phase 1b: Erweiterte, zentralisierte Verimpfung möglich, weil mehr Impfstoff verfügbar ist. Eine priorisierte Verimpfung ist möglich.
Phase 2: Breite, dezentrale Routine-Verimpfung möglich durch großflächige Verfügbarkeit des Impfstoffes.
Während Phase 1 erfolgen die Impfungen in Impfzentren und durch mobile Teams, in Phase 2 durch ärztliche Einrichtungen, niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte.
* Auf Grundlage der Empfehlung der STIKO, Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat wurde vom Bund die Coronavirus-Impfverordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf> erlassen.
* In Baden-Württemberg wurden 10 Zentrale Impfzentren mit mobilen Impfteams eingerichtet. Diese haben am 27.12.2020 mit Impfungen begonnen. Die Kreisimpfzentren sollen ab 15.01.2021 ihren Betrieb aufnehmen.
* Der Bund verteilt die Lieferungen entsprechend dem Bevölkerungsanteil an die Länder; das Land verteilt diese gleichmäßig an die Impfzentren. Aktuell ist die Anzahl der möglichen täglichen Impfungen von der knappen Verfügbarkeit des Impfstoffes abhängig, weshalb der Fokus auf Erst- und Zweitimpfung von Gruppen mit höchster Priorität, z.B. Personen über 80 Jahre oder in stationären Einrichtungen, Pflegepersonal, liegt.
* In Baden-Württemberg werden die Bürgerinnen und Bürger über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit informiert. Es erfolgt keine personalisierte Mitteilung wie teilweise in anderen Bundesländern.
* Die Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder online über www.impfterminservice.de/impftermine>. Es werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vereinbart. Der Zweittermin muss nach mind. 21 Tagen und max. 21+5 Tagen erfolgen.
* Das Impfzentrum kann grundsätzlich frei gewählt werden, es wird lediglich empfohlen, das Impfzentrum am Wohnort oder Arbeitsplatz aufzusuchen.
* Nachweis der Impfberechtigung: wird online/durch das Callcenter erstmals abgefragt. Vor Ort muss eine Bescheinigung vorgelegt werden: bei Ü80 Ausweisdokument, bei Personal durch formlose schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Sofern keine aktuellen Ausweisdokumente vorliegen, können im Einzelfall auch abgelaufene Ausweisdokumente als Nachweis akzeptiert werden.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Impfung und den Impfzentrum stellt das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.
Gebündelte Informationen für Firmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises hat auf der Homepage des Landratsamts das umfangreiche Informationsangebot für Unternehmen aktualisiert. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach den vielen positiven Corona-Fällen in unserer Gemeinde in den vergangenen Tagen haben wir festgestellt, dass wir über das Gesundheitsamt etwas verspätet über diese Fälle (einschließlich der Quarantäne-Verfügungen) informiert werden. Dies hängt sicherlich mit dem enormen Arbeitsaufkommen in den Gesundheitsämtern und Laboren zusammen. Um die Fälle schneller und effizienter hier in Zuzenhausen nachverfolgen zu können, bitten wir Sie, sich zumindest nach einem positiven Testergebnis umgehend bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitarbeit bedanken wir uns bereits im Voraus.
-Ihre Gemeindeverwaltung-
Keine Besuche zu Alters- und Ehejuliäen
Auf Grund der steigenden Coronazahlen wird Herr Bürgermeister Hagen Zuber leider auch wieder auf den Besuch bei Alters- und Ehejubiläen verzichten. Wir werden versuchen, Sie telefonisch zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Corona-Verordnung Sport wurde geändert, die neue Fassung gilt ab 23.10.2020
siehe unten
Weiterführende Links:
-
Verordnung des Landes Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen
- Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises
-
Info für Unternehmen des Rhein-Neckar-Kreises
-
Informationen der Bundesregierung zum Cornavirus
Maßnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen
[Corona-Verordnung Sport ab 23.10.2020]
[Antrag Notbetreuung vom 05.01.2021]
[Lockdown]
[Allgemeinverfügung gültig bis 31.01.2021]
[CoronaVO Einreise-Quarantäne]
[4. Änderungsverordnung CoronaVO]
[5. Änderungsverordnung CoronaVO]
Foto: Corona-Virus
Informationen zur Grundsteuer-Reform
(15.12.2020)Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Weitere Informationen unten...
[Informationen zur Grundsteuer-Reform ab 2025]
Einkaufsservice der Gemeinde Zuzenhausen
Aufgrund der erneuten Corona-Krise haben wir uns dazu entschlossen, wieder einen Einkaufsservice anzubieten.
Sollten Sie Hilfe bei Ihren Besorgungen benötigen oder wollen Sie selbst helfen, melden Sie sich bei uns im Rathaus.
Ein Dank den örtlichen Betrieben, die einen Lieferservice für die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger anbieten, ihre Lebensmittelläden am Ort weiterhin öffnen oder über Internet-Plattformen wie Emmas.app erreichbar sind. Machen Sie von den Angeboten unserer örtlichen Versorger Gebrauch.
Informationen zum Einkaufsservice finden Sie unten bei den Downloads
Foto: Gemüsekorb
Fortführung der gesplitteten Abwassergebühren
Änderung am Bestand der überbauten und versiegelten Flächen
Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen überbauten und befestigten Flächen aller Grundstücke maßgebend. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgte erstmalig auf Grundlage einer Luftbildbefliegung im Jahre 2011 und wird fortlaufend durch Angaben der Grundstückseigentümer angepasst. Seit der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühren sind der Gemeindeverwaltung laut Gemeindeabwassersatzung § 46 Absatz 5 alle Änderungen an der Größe und dem Versiegelungsgrad der überbauten und befestigten Flächen innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Es sind lediglich die Flächen bei der Gebührenermittlung mit einzubeziehen, welche das Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten. Die Dachflächen müssen inklusive Ihres Dachüberstandes gemessen werden.
Versiegelte Flächen, von denen das anfallende Niederschlagswasser über eine fest eingebaute und ganzjährig betriebene Zisterne mit Notüberlauf der Kanalisation zugeführt wird, werden mit einer reduzierten Fläche berücksichtigt. Die Zisterne muss dabei ein Mindestspeichervolumen in Höhe von 2 m³ aufweisen.
Wird die Zisterne ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt, werden die Flächen um 8 m² je m³ Speicher-/Fassungsvolumen reduziert.
Dient die Zisterne der Brauchwassernutzung (inkl. Gartenbewässerung) im Haushalt, werden die Flächen um 15 m² je m³ Speicher-/Fassungsvolumen reduziert. Zum Nachweis der Brauchwassernutzung ist gem. den Satzungsbestimmungen der Abwassersatzung der Gemeinde Zuzenhausen eine Messeinrichtung (Wasserzähler) einzubauen. Die Kosten für den Einbau hat der Gebührenschuldner zu tragen.
Ist eine Zisterne ohne Überlauf in die Kanalisation vorhanden, bleiben die daran angeschlossenen versiegelten Flächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr unberücksichtigt. Regentonnen sind keine Zisternen. Zisternen sind bauliche Anlagen und demnach fest mit dem Boden verbunden. Weiterhin werden Regentonnen üblicherweise durch eine Regelungseinrichtung (Klappe im Fallrohr der Regenrinne) gefüllt. Aus diesen beiden Gründen können Regentonnen leider nicht zu einer Flächenreduktion herangezogen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Herr Neuberger, Tel. 06226-9225-14) gerne zur Verfügung.
Foto: Fortführung der gesplitteten Abwassergebühren
Brennholz-Bestellungen
In dieser Forstsaison finden keine Forstsprechstunden von Revierleiter Thomas Glasbrenner statt.
Brennholz (Polter- oder Sterholz) kann während der üblichen Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden: Tel. 06226-9225-14 oder per E-Mail an
Foto: Brennholz
Bau der Mehrgenerationen-Freizeitanlage in Zuzenhausen
Mehrgenerationen-Freizeitanlage - Multifunktionale Podestfläche gepflastert
Ein weiterer Schritt zur Fertigstellung der Freizeitanlage an der Sportanlage am Häuselgrund ist geschafft. Durch die Eigenleistung des SV/FC Zuzenhausen wurden die Rasengittersteine der multifunktionalen Podestfläche verlegt. Die Gemeinde bedankt sich hierfür recht herzlich.
Als nächste Schritte sind das Einblasen der Holzhackschnitzel an der Calisthenics-Anlage sowie die Anbringung des Geländers an der Podestfläche geplant. Mitte September wird die Firma Polytan dann die Sanierungsarbeiten an der vorhandenen 100-Meter-Bahn durchführen. Das gleiche Unternehmen wird auch die Aufbringung des neuen Tartanbelages für den Bolz-/Basketballplatz (inklusive Anbringung der Banden und Tore/Körbe) sowie die restlichen Flächen vornehmen.
Mehrgenerationen-Freizeitanlage bekommt Gesicht
Die Bauarbeiten an der Mehrgenerationen-Freizeitanlage am Häuselgrund schreiten unvermindert voran.
Die Firma Becker arbeitet weiterhin an der neuen Weitsprunganlage, der 100-Meter-Bahn und dem multifunktionalen Podest.
Zwischenzeitlich wurde auch ein Bein- und Oberkörper-Trainer installiert.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Kletterfelsen erst nach Abschluss der gesamten Bauarbeiten freigegeben werden kann. Das Betreten der Baustelle ist solange untersagt.
Baustelle am Häuselgrund nimmt Fahrt auf
Der Kunstkletterfelsen auf der Baustelle an der Mehrgenerationen-Freizeitanlage am Häuselgrund wurde in der vergangenen Woche durch die Firma Bielagk aus Berlin fertiggestellt. Der Felsen wurde nach der Fertigstellung umgehend vom TÜV abgenommen. Ebenso wurde von der Firma Becker mit den Arbeiten an der neuen Weitsprunggrube an der 100-Meter-Bahn und dem Bau des multifunktionalen Podestes begonnen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Kletterfelsen erst nach Abschluss der gesamten Bauarbeiten freigegeben werden kann. Das Betreten der Baustelle ist untersagt.
Bau der Mehrgenerationen-Freizeitanlage in Zuzenhausen beginnt
Am 14.07.2020 trafen sich die Vertreter der Gemeinde Zuzenhausen, dem beauftragten Planungsbüro IFK aus Mosbach sowie der bauausführenden Firma Becker aus Zuzenhausen zu einem ersten Bauanlaufgespräch auf der Sportanlage am Häuselgrund. Hierbei wurden die anstehenden Arbeiten zum Bau der aus LEADER-Mitteln geförderten Mehrgenerationen-Freizeitanlage abgestimmt. Die Firma Becker wird dabei für den Großteil der Arbeiten (Tiefbau, Sportplatzbau, Landschaftsbau) verantwortlich sein.
Als erste Baumaßnahme steht ab dem 20.07.2020 der Bau des Kunstkletterfelsens an. Dieser wird durch die Firma Bielagk aus Berlin errichtet.
Wir werden an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt der Anlage, die bis zum Herbst fertiggestellt sein soll, berichten.
Foto: Podestfläche bei der Mehrgenerationen-Anlage
Leitungsarbeiten der Deutschen Telekom
(13.08.2020)Die Deutsche Telekom führt aktuell nach eigenen Angaben Am Steinig und in der Goethestraße im Gehwegbereich Tiefbauarbeiten zur Beseitigung von Leitungsstörungen durch.
Kanalsanierung Gartenstraße – Bauarbeiten fertig gestellt
Nach rund zehnwöchiger Bauzeit konnte die Gartenstraße am 22. Juli 2020 wieder für den Verkehr frei gegeben werden. Auf dem Abschnitt zwischen Allmendweg und Walterstraße wurde der stark beschädigte Hauptkanal in offener Bauweise saniert und die Fahrbahndecke anschließend erneuert.
Die Verwaltung dankt dem Ingenieurbüro Martin-Schnese, den Herren Schnese und Stiegeler sowie der bauausführende Firma Hauck aus Waibstadt und insbesondere ihrem Vorarbeiter Herrn Hettrich, der die Baustelle souverän betreut hat.
Ein herzliches Dankeschön geht außerdem an die betroffenen Anwohner, die viel Verständnis und große Geduld während der Bauphase aufgebracht haben.
Mit dieser Baumaßnahme hat die Gemeinde eine ihrer dringendsten Pflichtaufgaben im Sinne eines funktionierenden Abwassernetzes erledigt.
Foto: Gartenstraße
Erneuter Zuschuss für die Gemeinde Zuzenhausen
(11.05.2020)Eine erfreuliche Nachricht aus der Landeshauptstadt erreichte die Gemeindeverwaltung am vergangenen Wochenende. Wie das zuständige Kultusministerium mitteilte, wurde der Zuschussantrag der Gemeinde Zuzenhausen für die Teilsanierung der Häuselgrundhalle (Sanierung der Beleuchtung und Umstellung auf die LED-Technik, Austausch des Schaltschrank der Lüftungsanlage sowie eines Heizungsverteilers) bewilligt.
Die Kosten der Maßnahme wurden auf rund 215.000,- € geschätzt. Der vorgesehene Landeszuschuss wird vom Ministerium auf über 64.400,- € beziffert. Dies ergibt eine Zuschussquote von ca. 30%. Die Ausschreibungen werden nun auf den Weg gebracht, damit die Maßnahmen zügig vergeben und noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.
Somit ist es abermals gelungen, einen weiteren, wichtigen Zuschuss nach Zuzenhausen zu holen.
Foto: Häuselgrundhalle
Kanalsanierung Gartenstraße beginnt ab 4. Mai 2020 - Vollsperrung erforderlich
Das Bauamt informiert darüber, dass die lang angekündigten und unvermeidbaren Arbeiten zur Kanalsanierung in offener Bauweise in der Gartenstraße endlich ab dem 4. Mai 2020 beginnen.
Im betroffenen Abschnitt zwischen Allmendweg und Walterstraße muss der stark beschädigte Hauptkanal in Teilen ausgewechselt werden. Hierfür sind acht Kurzbaugruben und eine Aufgrabung von rund 20 m Länge auf der Strecke notwendig. Anschließend wird die Fahrbahndecke des Abschnitts neu asphaltiert.
Die bauausführende Firma Hauck aus Waibstadt wird die Arbeiten unter Bauleitung des Ingenieurbüros Martin-Schnese aus Reichartshausen durchführen.
Die Baustelle kann nur unter Vollsperrung des betroffenen Abschnittes abgewickelt werden. Da sowohl vom Allmendweg, als auch über die Walterstraße oder den Birkenweg zugefahren werden kann, sollte es für die Anlieger die meiste Zeit möglich sein, wenigstens von einer Seite zufahren zu können. Wo Grundstückszufahrten durch eine Aufgrabung unmittelbar davor betroffen sind, wird es jeweils eine direkte Abstimmung mit der Baufirma bzw. Bauleitung und den Betroffen geben.
Auch der Kreuzungsbereich Gartenstraße / Allmendweg / Leiergasse wird kurzfristig nicht ohne Vollsperrung auskommen.
Bedingt durch den Baustellenverkehr kann es auch in den Anschlussstraßen während der Bauphase immer wieder kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Die Baustelle wird für die direkten Anlieger, wie auch für Anwohner in den Anschlussbereichen leider nicht ohne Lärm und Staub auskommen.
Die Bauzeit für diesen Bauabschnitt ist bis 30. Juni 2020 geplant.
Voraussichtlich im Herbst wird dann in einem zweiten Bauabschnitt der parallel verlaufende, ebenfalls marode Kanal in geschlossener Bauweise, also ohne Straßenaufbrüche, und damit deutlich geräuschloser saniert.
Bei Fragen zur Baustelle und bei auftretenden Problemen während der Bauphase steht Ihnen Bauamtsleiterin Carmen Seel zur Verfügung: E-Mail oder Tel. 922516. Alle Beteiligten sind um eine zügige und reibungslose Abwicklung der Baustelle bemüht. Wir bedanken uns bei allen Anliegern für Ihr Verständnis.
Städtebauförderung bewilligt
Gemeinde erhält weitere Finanzhilfe aus der Städtebauförderung „Ortsmitte II“ sowie erstmals auch Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR
In Zeiten schlechter Nachrichten freut sich die Verwaltung umso mehr, dass das Land Baden-Württemberg unserem Aufstockungsantrag für die Ortskernsanierung „Ortsmitte II“ gefolgt ist und uns weitere 400.000 EUR Finanzhilfen für fortwährende Sanierungsmaßnahmen bewilligt wurden.
Mit dem seit Oktober 2015 aufgelegten Landessanierungsprogramm konnten insbesondere in der Rechgasse und Brunnengasse sichtbare Maßnahmen umgesetzt werden. So wurden mit den Zuschussmitteln Straßen und Gehwege erneuert, die Engstelle in der Rechgasse konnte beseitigt und alte Bausubstanz abgebrochen werden zwecks Schaffung neuen Wohnraums.
In der Hauptstraße wurden außerdem seither zwei private Sanierungsmaßnahmen aus dem Landessanierungsprogramm gefördert. Damit wurden zwei in die Jahre gekommene Objekte u. a. energetisch saniert und damit zeitgemäßes Wohnen im alten Ortskern möglich gemacht.
Die Finanzhilfen der Städtebauförderung werden u. a. in die anstehende umfangreiche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses fließen.
Sehr erfreut sind wir außerdem darüber, dass sich unsere Anstrengungen, in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen zu werden, gelohnt haben. Auf Anhieb können wir den Erfolg für zwei private Maßnahmen in der Leiergasse im Förderschwerpunkt „Wohnen“ vermelden. Gefördert wird in diesem Jahr ein Abbruch mit anschließender Neubebauung mit einer Fördersumme von rund 28.000 EUR.
Die nächste Antragsrunde für private Maßnahmen nach dem ELR-Programm startet – mit entsprechendem Vorlauf - im September zur nächstmöglichen Bewilligung im Frühjahr 2021.
Bei Interesse und dem Wunsch nach weiteren Informationen zu den Möglichkeiten der privaten Sanierungsmaßnahmen nach dem Landessanierungsprogramm oder dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wenden Sie sich bitte an Bauamtsleiterin Carmen Seel unter Tel. 922516 oder per E-Mail an seel@zuzenhausen.de.
Im Bereich "Bauen und Wohnen" die jeweiligen Förderkulissen und weitere Informationen.
LED-Straßenbeleuchtung
Von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2019 wurde die gesamte Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik umgerüstet. Vor allem aus Klimaschutz-Gründen sei man zu dem Entschluss gekommen, betonte Bürgermeister Hagen Zuber. Der Gemeinderat hat die Süwag Energie AG mit der Umrüstung von 308 Leuchten im gesamten Gemeindegebiet beauftragt.
Vom Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz erhält die Gemeinde hierfür einen Zuschuss von 23.000 Euro. LED-Lampen sind wartungsarmer, leuchten länger und schonen die Umwelt. Hierdurch soll eine Energieeinsparung von über 70% erreicht werden. Dadurch amortisiert sich die Straßenbeleuchtung voraussichtlich innerhalb von sieben Jahren.
Neben der Senkung der Energiekosten sollen auch die CO²-Emissionen gesenkt werden. Hinzu kommt, dass durch die längere Haltbarkeit der Leuchten künftig ein geringerer Wartungsaufwand entsteht.
Foto: LED-Straßenbeleuchtung
Hundesteuerveranlagung
Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund besteht Steuerpflicht. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.
Es besteht die Pflicht jedes Einwohners, einen in seinem Besitz befindlichen, drei Monate alten oder älteren Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Zimmer 5) anzumelden. Die Hundehalter müssen Hunde außerhalb des Grundbesitzes mit der zugeteilten Steuermarke versehen.
Auch bei der Aufgabe einer Hundehaltung ist dies der Gemeindeverwaltung anzuzeigen (Nachweise, wie z.B. Tierarztbescheinigungen sind vorzulegen bzw. die Anschrift des neuen Hundehalters ist mitzuteilen).
Foto: Hundesteuerveranlagung
Abwasserzweckverband Meckesheimer Cent
Seitens der Bevölkerung ist der Wunsch an den Abwasserzweckverband gestellt worden nach mehr Information und Öffentlichkeitsarbeit betreffend den Aufgaben, Tätigkeiten, Wirkungsweise, Neuigkeiten des Verbandes und den Bautätigkeiten zum Aus- und Umbau der Kläranlage.
Der Verband informiert auf seiner Homepage über seine vielfältigen Aufgaben und den Erweiterungsbau.
[Abwasserzweckverband Meckesheimer Cent]
Foto: Abwasserzweckverband Meckesheimer Cent
Pflicht zur Pflege von Grundstücke und Gehwegen
Verschiedene Grundstücke (bebaut und unbebaut) sind nicht ordnungsgemäß gemäht und die Gehwege durch herauswachsendes Unkraut stark beeinträchtigt.
Die Sauberhaltung der Grundstücke und Gehwege gehört zu einem gepflegten Ortsbild und sollte mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden, damit die Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug, Überwuchs und Unkraut beeinträchtigt werden.
Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Pflege Ihrer Grundstücke und Gehwege dringend nachzukommen.
Behörden im Rhein-Neckar-Raum unter 115 erreichbar
Ob Fragen zur Kfz-Zulassung, zur Rente oder zum Reisepass - erhalten auch Bürger im Rhein-Neckar-Raum Auskunft unter der zentralen Telefonnummer 115. Beteiligt sind die Städte Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Frankenthal und Speyer sowie die Kreise Bergstraße, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz.
Damit sind Bürger aus Kommunen im gesamten Drei-Länder-Eck von Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg an das System angeschlossen, das es auch in zahlreichen anderen Regionen gibt.
Die Nummer wird ohne Vorwahl gewählt und ist zum Ortstarif sowohl vom Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zu erreichen. Auf der anderen Seite der Leitung sitzen speziell geschulte Mitarbeiter in Service-Centern. Gefragt werden kann alles, was mit Dienstleistungen der Kommunen sowie mit denen von Landes- und Bundesverwaltung zu tun hat. Erreichbar ist die 115 montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr.
Foto: Behörden im Rhein-Neckar-Raum unter 115 erreichbar
Heimat-Broschüre Zuzenhausen
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
in der Heimatbroschüre erfährt der Leser anschaulich, komprimiert, und informativ etwas über Zuzenhausen. Ein Appetithappen zum Einstieg, der zu mehr anregen kann. Mit dieser Publikation wollen wir alle Interessierte teilhaben lassen an unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde mit Perspektiven an der Elsenz.
Für potentielle Neubürger, Besucher, Zuzenhäuser und ehemalige Zuzenhäuser, für Ihre Verwandte, Freunde, Bekannte die etwas wissen wollen über das Dorf zwischen Burg und Dietmar-Hopp-Sportpark ist das kleine Werk ein geeigneter Informant und Hinweisgeber.
[Download]
Foto: Heimat-Broschüre Zuzenhausen